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Zurück in die Vergangenheit: Über die Freiheit Wissen zu vermitteln oder wie man Zukunft mit Urheberrecht verbietet

Die Wahrung von Urheberrechten (oder daran bestehender Nutzungsrechte) ist ein wichtiges Gut. Die Bezahlung von geistigen Urhebern auch. Wenn allerdings dadurch schon an Schulen und Universitäten „Zukunft regelrecht verboten wird“ stellt sich die Frage nach der Verhältnismäßigkeit.

Die Einzelmeldung von im Unterricht oder in Skripten verwendeten Drittquellen zur Vergütungsregelung an die VG Wort und der damit verbundenen Abwendung von Pauschalvergütungen für Autoren sprengt jeden Rahmen.

Quellen:

Über das Recht „Recht zu bekommen“: Revision am Bundesgerichtshof aus der Sicht eines Bundesrichters

„Verantwortliche Bürger wollen sich in öffentlichen Debatten eine eigene Meinung bilden“ ist eine der Kernaussagen von Michael Sandel, wenn er über „Was ist gerecht“ spricht. Die Frage ist nur: Hat Gerechtigkeit auch mit „Recht bekommen“ zu tun? Und welche Rolle spielen hierbei unsere höchsten Gerichte beispielsweise bei Revisionsverfahren?

Der Bundesrichter Thomas Fischer, Kolumnist der ZEIT, hat sich – empirisch gestützt – mit dem Thema „Revisionsverfahren beim Bundesgerichtshof“ befasst.

Unabhängig von vielen geschilderten Einzelfaktoren kommt er in einer empirischen Erhebung zum Ergebnis: „Er hat daher eine statistische Erhebung der Revisionen beim 2. Strafsenat über einen Zeitraum von fünf Jahren durchgeführt und veröffentlicht. Sie ergab, dass ein signifikanter Zusammenhang zwischen der Person des Berichterstatters und der Erfolgsquote der Revisionen bestehe.

Lesenswert und macht sehr nachdenklich. Vielleicht ein Grundstein für eine notwendige öffentliche Debatte.

Quellen: